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Besitzergeschichte der Burg Dollnstein

Königlicher Besitz - Die Schenkung Heinrichs II. im Jahr 1007
 

Schenkungsurkunde Heinrich II. aus dem Jahr 1007

Am 15. April 1007 schenkte König Heinrich II. „aus Unserem (seinem) rechtmäßigen Besitz“ dem Benediktinerinnenkloster Bergen bei Neuburg den „einstigen Besitz des Grafen Ernst in Dollnstein im Sualafeldgau in der Grafschaft des Grafen Werinhar mit allem Zubehör zu freiem Verfügungsrecht zum Nutzen des Klosters “, und zwar „mit allen … Höfen und Hofstätten, Gebäuden, Eigenleuten beiderlei Geschlechts, mit Grund und Boden, …mit Wiesen, Weiden, Wäldern, ... Gewässern und Mühlen, Fischwässern und allen übrigen … Zugehörungen …“  und verlieh der Bergener Äbtissin das Recht, „den Vogt für dieses Gut selbst einzusetzen“.
Die Schenkung Heinrichs setzt voraus, dass der König selbst zum Zeitpunkt der Schenkung  ausgedehnten Grundbesitz in Dollnstein hatte.
Zuvor, also vor der Jahrtausendwende gehörte Dollnstein zum Eigengut der Familie der Ernste. Sie waren  Amtsgrafen des Sualafeldgaus und hatten dort ausgedehntes Eigengut.  In der Dollnsteiner Urkunde ist erstmals ein Werinhar als Gaugraf genannt. Warum die Ernste ihren Dollnsteiner Besitz verloren, ist unklar.  Auf jeden Fall hatte der König 1007 selbst Zugriff auf Dollnstein und seine Burg.

Gegenstand der Schenkung von 1007 war der Meier- oder „Abteßmairhof“ am südlichen Altmühlufer. Er lag an der ehemaligen, auch damals noch benutzten und wichtigen einstigen Römerstraße, die in Dollstein die Altmühl überquerte. Zu diesem Haupthof gehörten mehrere abgabepflichtige Höfe und Hofstätten in Dollnstein.

Neuere Forschungen von Gerald Neuber zur Siedlungs-geschichte belegen,  dass dieser Meierhof mit seinen Zugehörungen  nur Teil einer größeren Siedlung war.  Nördlich der Altmühl konnte Neuber einen zweiten frühmittelalterlichen Fronhof nachweisen, dem offenbar ein Hauptteil der Versorgung der Burg zufiel.

Dollnstein war also damals ein „Doppelort“ an beiden Ufern der Altmühl mit einer bereits seit längerer Zeit  bestehenden Burg. (Siehe Beschreibung der Burg).

Wahrscheinlich blieb diese, unabhängig von der Schenkung Heinrich II., während des 11. Jahrhunderts weiter in Königs-besitz.

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Bild links: Der Verlauf der Römerstraße (rote Linie) zwischen Eberswang und Biesenhard. Orange: Lage der Burg - grün: Lage des Meierhofes                              Quelle: Winkelmann

Burgbesitzer

Grafen von Dollnstein – Grögling - Hirschberg

Um 1147 war Graf Gerhard von Grögling Besitzer der Burg Dollnstein, denn er führte in „civitate sua Tolnstaine“  eine Schenkung an das Kloster Weihenstephan durch, was nur möglich war, wenn er Besitzer der Burg Dollnstein war.  Da die Bezeichnung civitas seit der karolingischen Zeit für Bischofsstädte oder ehemalige Römerstädte, aber auch allgemein für befestigte Plätze und Burgsiedlungen gebraucht wurde, kann  sie in diesem Zusammenhang nur die Dollnsteiner Burg(siedlung) bezeichnen. Die zugehörige Urkunde von 1147 ist also zugleich der erste schriftliche Nachweis für eine Burg in Dollnstein.

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nannten sich dann die einflussreichen Gröglinger Grafen immer häufiger auch nach ihrer Burg Dollnstein, was beweist, dass der Ort für diese Familie von großer Bedeutung war. Im Laufe des 13. Jahrhunderts verlegten sie ihren Stammsitz auf die Burg Hirschberg bei Beilngries und nannten sich dann allmählich nach dieser Grafen von Hirschberg.

Grafen von Oettingen – Herren von Heideck

Nach dem Aussterben der Grafen von Grögling-Dollnstein-Hirschberg 1305 begann für Burg und Ort Dollnstein eine wechselvolle Herrschaftsgeschichte. Nach längeren Erbstreitigkeiten fielen sie an die  Grafen von Oettingen. 1360 kauften sie die Herren von Heideck. Sie erreichten 1387 beim König Wenzel für Dollnstein das Marktrecht.
 


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 Vom Hochstift Eichstätt zum Königreich Bayern

1440 wurden Burg und Markt für 9000 Gulden an den Eichstätter Bischof Albrecht II. von Hohenrechberg veräußert. Nun gehörte Dollnstein bis 1803 zum Hochstift Eichstätt. In diesem Jahr fiel es als Teil einer Entschädigung für dessen linksrheinisches Territorium an den habsburgischen Großherzog Ferdinand von Toskana, der die Burg 1804 an 7 Dollnsteiner Bürger versteigerte.

1806 kam Dollnstein zum Königreich  Bayern. Die folgenden Jahrzehnte brachten den Abbruch bzw. vollständigen Verfall der Oberburg auf dem Felsen.
                               
                                              
                                            Text: Bernhard Eder
                                            Quelle: Mathias Hensch

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